Hier finden Sie Informationen über unsere Regionalgruppe:
Hier finden Sie Informationen über unsere Regionalgruppe:
Regionalgruppe Vierwaldstättersee des Cruising Club der Schweiz (RGV)
Die RGV will in der Region Vierwaldstättersee den kameradschaftlichen Kontakt unter den Mitgliedern des CCS, die seemännische Tradition und Ausbildung und das (Touren-)Segeln der Mitglieder pflegen und fördern
Die RGV ist eine Regionalgruppe des CCS. Sie ist rechtlich ein selbständiger Verein mit eigenen Statuten und eigenen Organen
Aktivmitglied der RGV kann jedes Aktivmitglied des CCS werden. Passivmitglieder sind alle RGV-Mitglieder, welche dem CCS nicht oder nur als Passivmitglied angehören (-> Mitgliederverzeichnis erhält jedes Mitglied)
Einzelmitglieder Fr. 35.-, Ehepaar/Paare Fr. 50.-, Junioren Fr. 10.-
In Horw besitzt die RGV eine eigene Bootslagerhalle. Dort können ca. 24 Schiffe überwintert und Unterhaltsarbeiten an den Schiffen ausgeführt werden
Die RGV führt jährlich einen Hochseeschein Kurs durch. Je nach Nachfrage werden weitere Aus- und Weiterbildungskurse organisiert (Astronavigation, Funk, Motorenkunde, Manöverkurs etc.)
Zur Förderung des Tourensegelns auf dem Vierwaldstättersee läuft alljährlich über die ganze Saison die Tourenmeisterschaft der RGV. Durch Segeln „klassischer“ Touren (Nase, Bise, Luna, Tell und Lido), durch „Sektorensegeln“ sowie durch die Teilnahme an den Vereinsanlässen werden Punkte gesammelt. Wer die meisten Punkte erreicht, wird Tourenmeister oder Tourenmeisterin des Jahres und erhält als Wanderpreis einen kleinen Sextanten.
Über das ganze Jahr verteilt, organisiert die RGV seglerische Anlässe und Stammabende
Zur Saisoneröffnung segeln wir zu einem gemeinsamen Apéro in einer Bucht oder auf einer Hafenmole. Auch Mittagessen im Päckli oder in einem Seerestaurant ist hier eine Variante einander wiederzusehen. Sofern der Wind schon erwacht ist, segeln wir vor und nach dem Apéro natürlich ein paar Sektoren.
Walter Wenger Memorial: Im Gedenken an unser verstorbenes Gründungsmitglied Walter Wenger treffen wir uns zu Pfingsten im oberen Seebereich (Urnersee / Gersauerbecken) zu einer Wettfahrt in Form des "Piratenspiels". Wer Lust hat, nutzt die Gelegenheit zu einer mehrtägigen Tour. Dem Sieger des Piratenspiels winkt als Wanderpreis ein Chronometer. Jeder Teilnehmer erhält einen kleinen Erinnerungspreis.
Wir erkunden gemeinsam ein „fremdes“ Gewässer mit Schiff, zu Fuss, per Bike ...
Zum traditionellen Sommernachtsfest segeln wir an einen Grillplatz am See und übernachten dort auf unseren Schiffen
Zum Saisonschluss sorgt die „Fuchsjagd“ unter Segeln nochmals für Spannung und Action. Wer den Fuchs erlegt, holt sich für ein Jahr einen attraktiven Wanderpreis und ist nächstes Jahr selber gejagter Fuchs.
Im Winterhalbjahr treffen wir uns zu 2-3 Stammabenden mit Vorträgen, Videovorführungen, Weiterbildung, gemütlichem Beisammensein ...
In den Monaten, in denen kein Event stattfindet, treffen wir uns an einem Mittwochabend zum gemeinsamen Höck in der Stadt Luzern
Erwin Bucher & Jrmina |
Link zu Erwin und Jrmina's Homepage |
Martin und Iris Locher
|
Link zu Martin und Iris's Homepage |
René Hollermayer |
Bericht Juni 2015
PDF-Berichte zum Herunterladen |
Thierry und Claudia Cortat |
Mail vom 13. November 2015: |
Art. 1 Name und Sitz
Art. 2 Zweck
Art. 3 Mitglieder
Art. 4 Aufnahme - Austritt - Ausschluss
Art. 5 Vereinsmittel - Mitgliederbeitrag
Art. 6 Haftung
Art. 7 Organe
Art. 8 Generalversammlung: Kompetenzen
Art. 9 Beschlussfähigkeit - Beschlussfassung
Art. 10 Einberufung - Traktanden
Art. 11 Ordentliche - ausserordentliche Generalversammlungen
Art. 12 Vorsitz - Protokoll
Art. 13 Der Vorstand: Mitglieder - Amtsdauer - Konstituierung
Art. 14 Aufgaben und Kompetenzen des Vorstandes
Art. 15 Vorstandssitzungen
Art. 16 Zeichnungsberechtigung
Art. 17 Rechnungsrevisoren
Art. 18 Vereinsjahr
Art. 19 Auflösung
Art. 20 Inkrafttreten - Genehmigung
Unter dem Namen „REGIONALGRUPPE VIERWALDSTÄTTERSEE DES CRUISING CLUB DER SCHWEIZ“, abgekürzt RGV, besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinn von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Luzern. Die RGV ist eine Regionalgruppe des Cruising Club der Schweiz, abgekürzt CCS, gemäss dessen jeweils gültigen Statuten.
Die RGV bezweckt, in der Region Vierwaldstättersee den Kontakt und die kameradschaftlichen Beziehungen unter den Mitgliedern des CCS zu fördern und die seemännische Tradition zu pflegen.
Die RGV verfolgt diese Ziele insbesondere durch die Organisation yachtsportlicher und kameradschaftlicher Anlässe, die Pflege des (Touren-)Segelns auf dem Vierwaldstättersee, die Durchführung von Aus- und Weiterbildungskursen für den Yacht- bzw. Segelsport etc. Die RGV kann im Übrigen im Rahmen der jeweils gültigen Statuten des CCS alle weiteren Ziele des CCS verfolgen und alle Aufgaben wahrnehmen, welche ihr bzw. den Regionalgruppen allgemein vom CCS übertragen werden oder welche geeignet sind, die Mitglieder in der Ausübung des Yacht- und Segelsports zu unterstützen und zu fördern.
Die RGV kann insbesondere auch eine Bootslagerhalle für die Schiffe ihrer Mitglieder unterhalten und betreiben.
Die RGV ermöglicht die Mitgliedschaft als Aktiv- oder als Passivmitglied. Innerhalb dieser Kategorien können zudem Vergünstigungen gewährt werden für Paare (Ehe- oder Lebenspartner, welche im gleichen Haushalt zusammenleben) und Junioren (bis zum 25. Altersjahr oder darüber hinaus bis zum Abschluss der Ausbildung).
Aktivmitglied der RGV kann jedes Aktivmitglied des CCS werden.
Passivmitglied der RGV kann werden, wer die Ziele der RGV unterstützt. Passivmitglieder sind an allen Vereinsanlässen teilnahmeberechtigt und können auch einen Platz in der Bootslagerhalle erhalten. An der Generalversammlung sind sie antrags- und diskussions- nicht aber stimmberechtigt. Sie sind nicht als Vorstandsmitglied wählbar.
Für Junioren und Paare kann die Generalversammlung einen reduzierten Mitgliederbeitrag festsetzen. Im Übrigen haben Junioren und bei Paaren beide Partner je für sich und je nachdem, ob sie Aktiv- oder Passivmitglied sind, die gleichen Rechte wie ein entsprechendes Aktiv- oder Passivmitglied. Paare erhalten von allen Vereinsmitteilungen ein gemeinsames Exemplar an die gemeinsame Adresse.
Die Aufnahme von Neumitgliedern erfolgt durch den Vorstand.
Der Austritt ist jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Captain möglich. Der Beitrag für das laufende Vereinsjahr bleibt dennoch vollumfänglich geschuldet.
Der Vorstand ist berechtigt, aus wichtigen Gründen Gesuche um Aufnahme in den Verein abzulehnen oder ein Mitglied aus dem Verein auszuschliessen. Der Entscheid ist dem Betroffenen schriftlich und begründet unter Hinweis auf das Rekursrecht zu eröffnen.
Der Entscheid des Vorstandes kann vom Betroffenen mit Rekurs an die Generalversammlung der RGV weitergezogen werden. Der Rekurs ist dem Captain innert 30 Tagen seit der Eröffnung schriftlich und begründet zu Handen der nächsten ordentlichen Generalversammlung einzureichen.
An der Generalversammlung kann der Betroffene seinen Standpunkt zudem mündlich vertreten. Anschlies- send entscheidet die Generalversammlung abschliessend und endgültig über Aufnahme oder Abweisung bzw. Ausschluss.
Die Mittel des Vereins ergeben sich aus:
den Mitgliederbeiträgen
den Kursgebühren
den Mieterträgen aus der Vermietung der Lagerplätze in der Bootslagerhalle
dem Erlös von Vereinsanlässen
Spenden und weiteren Einnahmen.
Der Mitgliederbeitrag beträgt pro Vereinsmitglied und Jahr maximal Fr. 50.--. Die Generalversammlung ist berechtigt, je für das kommende Vereinsjahr einen tieferen Mitgliederbeitrag festzulegen und reduzierte Beiträge für Paare und Junioren zu beschliessen.
Für alle Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.
Die Organe des Vereins sind:
die Generalversammlung
der Vorstand
die Rechnungsrevisoren
Frauen sind im Verein den männlichen Kollegen in jeder Beziehung gleichgestellt und in den Vorstand und alle Chargen wählbar, auch wenn diese Statuten auf konsequente Doppelformulierungen (männliche und weibliche Form) aus Gründen der Lesbarkeit verzichten.
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Ihr stehen insbesondere die folgenden Befugnisse zu:
Wahl des Captain und der übrigen Vorstandsmitglieder
Wahl der Rechnungsrevisoren
Beschlussfassung über die Höhe der Jahresbeiträge der Mitglieder in den Schranken von Art. 5 der Statuten
Beschlussfassung über Rekurse betreffend Aufnahme oder Ausschluss von Mitgliedern
Abnahme des Protokolls der letzten Generalversammlung
Genehmigung des Jahresberichtes des Captains und ergänzender Jahresberichte der übrigen Vorstandsmitglieder
Genehmigung der Jahresrechnung und des Berichts der Revisoren
Beschlussfassung über das Vereinsbudget
Décharge-Erteilung an den Vorstand und die Rechnungsrevisoren
Beschlussfassung über Statutenänderungen
Genehmigung von besonderen Reglementen (Bootslagerhalle, Geschäftsordnung der Generalversammlung, segelsportliche Wettkämpfe etc.)
Beschlussfassung über die Aufnahme von Darlehen
Beschlussfassung über alle grundlegenden Fragen im Zusammenhang mit dem Bestand der Bootslagerhalle (Verlängerung des betreffenden Baurechtes, Genehmigung des Baurechtsvertrages, Entscheid über Ersatzhalle oder Verzicht auf die Weiterführung der Halle)
Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern
Beschlussfassung über eine allfällige Auflösung des Vereins
Beschlussfassung über alle Vereinsangelegenheiten, die nicht durch Gesetz oder Statuten einem andern Organ zum Entscheid zugewiesen sind oder die ihr vom Vorstand zur Beschlussfassung überwiesen werden.
Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Aktivmitglieder anwesend sind (inkl. Vorstandsmitglieder).
Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen, sofern nicht diese Statuten ausdrücklich etwas Abweichendes vorschreiben.
Jedes Aktivmitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur durch persönliche Teilnahme an der Generalversammlung ausgeübt werden.
Bei Stimmengleichheit steht dem Captain der Stichentscheid zu.
Die Stimmabgabe erfolgt offen durch Handerheben. Auf Antrag und Beschluss der Generalversammlung kann die Stimmabgabe geheim erfolgen.
Passivmitglieder sind an der Generalversammlung antrags- und diskussions- nicht aber stimmberechtigt.
Die Einberufung einer Generalversammlung erfolgt schriftlich oder elektronisch durch den Vorstand. Die Einladung dazu ist spätestens am 20. Tag vor dem Versammlungstag unter Bekanntgabe der Traktandenliste an die letzte dem Verein bekanntgegebene Adresse der Mitglieder zu verschicken.
Gültig Beschluss gefasst werden kann nur über Traktanden, welche gemäss Absatz 1 richtig angekündigt wurden. Vorbehalten bleiben Absätze 3, 5 und 6 hiernach.
Ordnungsanträge sind jederzeit und ohne Traktandierung zulässig.
Anträge zu traktandierten Geschäften können dem Vorstand vor der Versammlung schriftliche oder elektronisch eingereicht oder auch erst an der Versammlung gestellt werden.
Anträge der Mitglieder zu nicht-traktandierten Geschäften sind dem Vorstand schriftlich oder elektronisch so früh wie möglich einzureichen, mindestens aber 10 Tage vor der Versammlung. Anträge, welche dem Vorstand rechtzeitig vor Versand der Einladungen zur Generalversammlung zugegangen sind, hat dieser in die Traktandenliste aufzunehmen.
Über nicht-traktandierte Geschäfte kann in Abweichung von Art. 67 Abs. 3 ZGB nach Entscheid des Vorstandes diskutiert und auch gültig Beschluss gefasst werden, sofern der Antrag dazu dem Vorstand gemäss vorstehendem Absatz noch mindestens 10 Tage vor der Versammlung schriftlich oder elektronisch eingereicht wurde. Über andere nicht-traktandierte Geschäfte kann diskutiert aber nicht Beschluss gefasst werden.
Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich innerhalb von drei Monaten seit dem Ende des Vereinsjahres statt.
Ausserordentliche Generalversammlungen finden statt auf Beschluss des Vorstandes oder einer Generalversammlung.
Wenn ein Fünftel aller Aktivmitglieder es schriftlich beim Captain verlangt, hat dieser innert 30 Tagen eine Generalversammlung einzuberufen. Im Unterlassungsfall kann die Einberufung direkt durch die Antragstellenden erfolgen.
Den Vorsitz in den Generalversammlungen führt der Captain oder in dessen Verhinderung ein vom Vorstand bestimmtes anderes Vorstandsmitglied.
Der Vorsitzende bestimmt den Protokollführer und einen oder mehrere Stimmenzähler.
Verhandlungen und Beschlüsse der Generalversammlungen sind in schriftlichen Protokollen festzuhalten, welche vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen sind.
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Aktivmitgliedern, welche für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt werden. Wiederwahl ist unbeschränkt möglich.
Der Captain wird aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder durch die Generalversammlung bestimmt.
Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst und bestimmt und verteilt nach jeweiligem Bedarf die Chargen (Vize-Captain, Kassier, Kursobmann, Tourenobmann, Hallenchef, Sekretär etc.).
Der Vorstand ist das ausführende Organ des Vereins. Er führt die laufenden Geschäfte. Ihm stehen dabei insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse zu:
Leitung des Vereins
Entscheid über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern unter Vorbehalt des Rekurses der Betroffenen
an die Generalversammlung
Einberufung und Leitung der Generalversammlungen
Vorbereitung der Geschäfte zu Handen der Generalversammlungen mit Antragstellung dazu
Abgabe eines Jahresberichtes zu Handen der ordentlichen Generalversammlung
Erstellung der Jahresrechnung und des Budgets für das kommende Vereinsjahr
Erstellen des Jahresprogrammes und Beschlussfassung über die Durchführung von Vereinsanlässen und Kursen etc. (Anzahl, Daten, Art etc.)
Organisation der vorgesehenen Vereinsanlässe und Kurse, inkl. Bestimmung der Referenten und deren Honorare, Festlegung der Kostenbeiträge und Kursgebühren etc.
Verwaltung des Vereinsvermögens
Vollziehung der Beschlüsse der Generalversammlungen
Einsetzung und Überwachung von Arbeitsgruppen und Kommissionen und Umschreibung von deren Aufgaben
Führung der Verhandlungen mit Behörden und Dritten
Abschluss von Verträgen unter Vorbehalt der allenfalls notwendigen Genehmigung durch die Generalversammlung
Vertretung des Vereins nach aussen
Vertretung der RGV im Vorstand des CCS
Verwaltung der Bootslagerhalle inkl. Beschlussfassung über die Zuteilung der Hallenplätze und die dafür geschuldeten Mietzinsen etc.
Erlass allfälliger Reglemente z.B. für die Bootslagerhalle, für die Durchführung bestimmter Vereinsanlässe etc., unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Generalversammlung.
Der Vorstand versammelt sich auf Antrag des Captain oder eines andern Vorstandsmitgliedes, sooft es die Geschäfte erfordern.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Sitzung teilnimmt.
Er fasst seine Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit steht dem Captain der Stichentscheid zu.
Die Beschlüsse des Vorstandes sind in schriftlichen Protokollen festzuhalten, welche vom Captain zu unterzeichnen und allen übrigen Vorstandsmitgliedern zuzustellen sind.
Für den Verein zeichnen rechtsverbindlich kollektiv zu zweien der Captain sowie der Vize-Captain miteinander oder je zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Als Kontrollstelle wirken zwei Rechnungsrevisoren, welche von der Generalversammlung jeweils für eine Amtszeit von 3 Jahren gewählt werden. Die Amtszeiten müssen sich überschneiden. Wiederwahl ist unbeschränkt möglich. Tritt ein Rechnungsrevisor vorzeitig von seinem Amt zurück, wird an der nächsten Generalversammlung ein Nachfolger für die verbleibende Amtsdauer gewählt.
Die Revisoren dürfen nicht Vorstandsmitglieder sein und nicht mit einem Vorstandsmitglied oder dem zweiten Rechnungsrevisor verwandt, verschwägert, partnerschaftlich verbunden oder durch ihre berufliche oder unternehmerische Tätigkeit eng verbunden sein.
Es können auch Aussenstehende, welche nicht Vereinsmitglieder sind, gewählt werden. Anstelle von zwei Rechnungsrevisoren kann ein im Register der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde eingetragenes Revisionsunternehmen gewählt werden.
Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung und erstatten der Generalversammlung schriftlich Bericht dazu.
Die Dauer des Vereinsjahres wird durch Vorstandsbeschluss bestimmt.
Für einen allfälligen Beschluss zur Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von 3⁄4 der an der betreffenden Versammlung anwesenden Aktivmitglieder notwendig.
Die Liquidation des Vereinsvermögens wird anschliessend durch den Vorstand vollzogen, sofern die Generalversammlung nicht besondere Liquidatoren bestimmt. Sofern die Generalversammlung nicht mit der Zustimmung von 3⁄4 der abgegebenen Stimmen etwas Abweichendes bestimmt, wird der sich nach der Liquidation allenfalls ergebende Aktivsaldo dem CCS zur treuhänderischen Verwaltung während 5 Jahren zu Handen einer allfällig später neu zu gründenden Regionalgruppe Vierwaldstättersee übergeben. Nach Ablauf dieser Frist fällt er an den CCS.
Die vorliegenden neuen Statuten der RGV und jede spätere Statutenänderung treten sofort mit der Annahme in der Generalversammlung in Kraft.
Statuten und alle späteren Statutenänderungen sind dem Vorstand des CCS zur Genehmigung zu unterbreiten. Diese Genehmigung hat deklaratorische Wirkung und stellt fest, dass die Statuten der RGV den Statuten des CCS nicht widersprechen.
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Die vorliegenden Statuten wurden an der Generalversammlung vom 5. November 1993 als neue Vereinsstatuten angenommen und am 14. März 1994 vom Vorstand des CCS genehmigt.
Am 6. November 1998 wurden Art. 3 Absätze 1 und 4 und Art. 5 revidiert (Paarmitgliedschaft; Genehmigung dieser Revision durch den Vorstand des CCS am 31.05.1999).
Am 8. November 2013 wurden Art. 17 Absätze 1, 2 und 3 revidiert (Amtszeit und Amtsunvereinbarkeit der Revisoren, Wählbarkeit Revisionsunternehmen). Die Revision wurde durch den Zentralvorstand des CSS am 13.05.2014 genehmigt.
Am 4. November 2016 wurden die Absätze 1, 4, 5 und 6 des Art. 10 um die elektronische Kommunikation ergänzt. Die Ergänzungen wurden vom Zentralvorstand des CCS am 16.02.2017 genehmigt.
Die vorliegende Fassung enthält damit die vollständigen derzeit gültigen Vereinsstatuten.
Luzern, den 17. Februar 2017
DER CAPTAIN: DER PROTOKOLLFÜHRER:
WALTER GRUBER CHRISTOPH HOFER
Aus der Sicht des ersten Gruppenobmannes Willi Hunziker.
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Nach handschriftlichen Aufzeichnungen niedergeschrieben von Edgar Rüesch;
Die Gründungsgeschichte eines Segelclubs neben dem Yachtclub Luzern reicht eigentlich in die ersten 50iger Jahre (dieses Jahrhunderts) zurück. Leute wie Rösch Ueli, Strebel Jakob, Merz Heinrich, Brändli Paul, Gloor Fredi, Heid Franz, Dr. Bischof, Uttinger Hans, Brun Seppi und Hunziker Willi trafen sich bei Gelegenheit in Baumgarten zu gemütlichen Abenden.
Zu ihnen gesellten sich ab und zu noch die beiden Seppis von Matt und Binkert. Auch Leute, die bereits Mitglieder des YCL waren, tauchten hie und da auf, so Dr. Theo Christ, Otto Durrer, Ernst Brauchli und Walter Wenger.
Dabei wurden von den Leuten Rösch, Gloor und Wenger Pläne geschmiedet für die Gründung eines Segelclubs im Raume Stansstad. Brun und Hunziker aus der Horwer-Ecke standen diesen Plänen sympathisch gegenüber. Die Mitglieder des YCL aus dem Raume Stansstad verstanden es aber immer wieder, die Bestrebungen zu unterbinden. Eine gewisse Hilfe mag von den Pläneschmieden selbst ausgegangen sein, lagen sich doch deren zwei wegen der Besetzung des Präsidentenstuhls in den Haaren. Nachdem Ueli Rösch sein Domizil anderwärts verlegt hatte, kehrte in Sachen Segelclub vorerst wieder Ruhe ein.
Die beiden Horwer segelten ihre 15 m2 Wanderjolle und kamen damit in Kontakt mit dem YCL. Als dort einige Mitglieder Starboot-Neubauten anschafften, kaufte Seppi Brun das Starboot "Tampi" von Hugo Fröhlich. In der Folge segelten Brun und Hunziker miteinander auch Starboot und versuchten sich auch im Regattieren. Familienzuwachs beim einen und Bekanntschaft beim andern sowie der Verzehr von Blauwasser-Literatur weckten den Wunsch nach einem Fahrtenkreuzer. Vom damaligen Präsidenten des YCL, Dr. Werner Bucher, sehr empfohlen wurde der 20 m2 Jollenkreuzer. Das Budget war klein und so kam nur Selbstbau in Frage. Wir hatten darin bereits einige Erfahrung. Nach Deutschland orientiert, hatte ich die "Yacht" abonniert. Damals war dort eine Kontroverse im Gang zwischen dem Verfechter des Leichtbaues in Deutschland, Ernst Lehfeld, und den etablierten Yachtkonstrukteuren.
Von der Physik und Mechanik her überzeugten mich die Argumente Lehfelds. Heid Franz, der bei den Pilatuswerken (in Stans) arbeitete, berichtete uns von einem von der CIBA hergestellten Leim "Aerolite". Eine Anfrage bei der CIBA ergab, dass man dort bereits einen Schritt weiter war und den "Aerodux" herstellte. Damit waren technisch keine Schwierigkeiten zu erwarten. Folglich bestellte ich bei Lehfeld die Baupläne für einen 7-Meter-Knickspant-Kielschwerter, unkenterbar und unsinkbar. Leider hatten wir damals keine Kenntnisse von der Entwicklung des Leichtbaues in Frankreich. Unabhängig davon machten wir im Herbst 1955 beim Auswassern unserer Boote die Bekanntschaft mit Hans Wechsler aus Emmenbrücke. Er war Hans Uttinger beim Auswassern seines Lacustre behilflich, und hatte den Lightning "Kontiki" für Walter Wenger gebaut. Im Winter überholte er die Boote verschiedener Segler, auch solche von Yachtclub-Mitglieder.
Hans Wechsler kaufte Pitchpine-Bodenriemen aus der Sattlerei Amrein an der Weggisgasse in Luzern. Vom Beiboot des Hans Uttinger wurde die Form kopiert, ein Mallgerüst erstellt und darauf im Herbst und Winter bei mir (an der Winkelstrasse in Horw) im Erdgeschoss einer ad-hoc eingerichteten Werkstatt Beiboote auf Kiel gelegt. Der Erlös diente der Anschaffung von weiterem Werkzeug.
Bei der Überholung von Schiffen in der Harrissenbucht erzählte uns Walter Wenger von der in Bern erfolgten Gründung des Cruising-Clubs der Schweiz und von dessen Bestrebungen um das Fahrtensegeln. Aus Luzern gehörten diesem neuen Club an Walter Wenger und Edgar Rüesch als Gründungsmitglieder, ferner Richard Peter. Auf die Frage nach den Aufnahmebedingungen teilte uns Walter Wenger mit, es sei eine Aufnahmeprüfung zu bestehen, dazu seien die Unterschriften zweier Paten nötig. Damit war dieser Verein für mich fürs erste als Vetterliwirtschaft klassiert. Das mit der Prüfung fand ich hingegen positiv.
Nach dem Erfolg mit den Beibooten entschloss sich Hans Wechsler auch zum Bau eines Lehfeld-Kreuzers. Brun und Nellen interessierten sich auch dafür. Gemeinsam wurde eine alte Baracke gekauft, abgebrochen und auf meinem Grundstück (in Horw) wieder aufgestellt. Dass mit dem Erwerb der Baracke noch Rechtshändel mit einem weitern Interessenten verbunden waren und dass wir mit dem Verladen von Lastwagen und Anhänger auf die gerichtliche Freigabe warten mussten, kann als kleines Intermezzo gelten, auch dass der Transport durch die fliegende Polizeipatrouille auf der Strecke Gisikon-Luzern zweimal begutachtet und für gut befunden wurde, gehört vermerkt. Wehe, wenn man uns auf die Waage geschickt hätte. Auch die Ergatterung der Bewilligung für das Aufstellen der Baracke ist eine kleine Historie für sich.
Alles fand aber dank guter Beziehungen, gegenseitigem Einvernehmen und wirklich guter Kameradschaft ein gutes Ende und so schwammen 1961 die ersten zwei und 1962 die beiden nächsten Boote friedlich im See.
Die Erlangung der Verankerungsrechte vom Kanton war wiederum etwas, das zu reden und zu schreiben gab. Schliesslich kannten wir mit der Zeit sowohl den kantonalen Fischereiaufseher Sebastian Hofer aus Meggen und den kantonalen Schiffsinspektor Max Jambé so gut, dass mir der Kanton das Setzen und Vergeben von Bojen im Winkel überliess.
Ab Sommer 1961 lernten wir dann auch die Herren Max Baumann, Josef Lauber, Hugo Keller, Josef Röthelin kennen, die sich motorisiert oder unter Segeln auf dem See herumtummelten. Im Spätsommer erhielt ich eine Einladung auf den 8. Oktober 1961 zu einer Bootstaufe in der Harrissenbucht, die in der urprächtigen Form von Max Baumann und Josef Lauber zelebriert wurde. Die Täuflinge waren:
Tuggenia
Orion
Milan
Flamingo
Kon Tiki
Mecky
Blue Water
River Ghost
Yukon
Max Baumann
Josef Lauber
Josef Röthelin
Hugo Keller
Walter Wenger
Willi Hunziker
Hans Wechsler
Kari Wettli
E. Zimmermann
An dieser Taufe tauchte dann auch die "Janette" (ein Binnen-Dreissiger) auf, befrachtet mit den Damen Heidi Amrein und Carla Müller sowie mit dem Bootsmann Hans Albert Stocker, genannt Johny.
So hatte sich innerhalb von zwei Jahren ein kleiner Kreis Leute zusammengefunden, die sich gut mochten und die sich mit Rat und Tat beistanden, und miteinander auf dem See Wochenenden und Ferien verbrachten. Als sich dann im Sommer 1961 noch Dr. med. De Mestral zugesellte und uns Walter Wenger die Bestrebungen des CCS übers Kraut lobte, traten wir, die wir ja vor allem das Fahrtensegeln pflegten, dem CCS bei, und übers Jahr reifte der Gedanke für die Gründung der RGV, beschlossen anlässlich einer unserer Ausfahrten in der Hertensteinbucht mit offenem Handmehr von Schiff zu Schiff. Die Gründungsversammlung fand dann im Luzernerhof zu Luzern statt (Februar 1962). An ihr nahmen teil: Walter Wenger, Richard Peter, Josef Lauber, Hans Wechsler, Hans-Albert Stocker, Alois Ehrler, Josef Brun, Willi Hunziker und Heinrich Mändli.
Damit stand fürs erste die Regionalgruppe Vierwaldstättersee. Zum ersten Obmann wurde der Schreibende (Willi Hunziker) gewählt. Die Gruppe war klein, aber sehr aktiv. Der CCS hatte die Vorbereitung seiner Mitglieder auf das Fahren auf See zuvorderst in sein Pflichtenheft aufgenommen. Deshalb führte die Regionalgruppe Kurse in Seemannschaft (Binnen) und Navigation (Buten) durch. Unsere ersten Lehrer waren Richard Peter und Armand De Mestral. Es wurden vorerst Kurse zur Erlangung des "A"-Scheines durchgeführt. Die Prüfung durch Herrn Dr. Lieb und Roland Jacobi fand im Winkel statt. So vertiefte sich der Kontakt zum Stammverein und im Herbst 1962 fand dessen Generalversammlung im Hotel Baumgarten in Kehrsiten statt.
Die Kurse brachten neue, aktive Mitglieder. Der Zusammenhang und die Kameradschaft während der ersten Jahre waren stark. Wir erinnern uns an gemeinsame Ausfahrten, an das Nähen und Knüpfen von Flaggengalen, an Spontanzusammenkünfte und Bootstaufen. Bei solchem Anlass einmal geschah es! Dem damaligen Konter-Kommodore und Initianten des Kurses Seemannschaft auf dem Vierwaldstättersee gelang es, sein Schiff mitsamt seinem Kollegen, dem Vice-Kommodore, auf dem Heimweg von Baumgarten fünf Meter vor dem ersehnten Landungssteg so in den Schlick zu setzen, dass an eine Heimreise nach Schaffhausen am selben Abend nicht mehr zu denken war.
Ein Problem, mit dem sich unsere Mitglieder plagten, war die Frage des Winterlagers für die Boote. Das Problem wurde vom Schreibenden angegangen, erste Impulse wurden gegeben, Verbindungen geknüpft, Finanzierungsmöglichkeiten, auch unter dem Stammverein, geprüft und wieder verworfen. Aus diesen Vorbereitungen erwuchsen konkrete Vorschläge, deren Verwirklichung dem zweiten Obmann, Josef Lauber, vorbehalten blieb.
Damit hatte die RGV die Winterlagerhalle, einige neue aktive Mitglieder und gute Kameraden, und eine Menge neuer auswärtiger. Wenn man etwas zu bieten hat...
Damit schliesse ich meinen Rückblick auf den Zusammenschluss einer Gruppe von Idealisten, die mit beschränkten Mitteln etwas schufen, das im Lichte der heutigen Möglichkeiten vielleicht oft belächelt werden möchte; den damaligen Möglichkeiten entsprechend war es eine grosse Leistung.
Die Idee der Gründer des CCS aber, einer kleinen Gruppe Interessierter einen legalen Zugang zur See zu verschaffen, war so zündend, dass der kleine Verein von damals wuchs und wuchs und weiterwächst, wohl solange das nötige Kleingeld zur Erfüllung solcher Wünsche dem Einzelnen noch zur Verfügung steht.
Den Initianten Eduard Schifferli und Roland Jacobi verdanken wir, dass wir heute, mit einem offiziellen Papier ausgerüstet, unsere Flagge auf den Weltmeeren zeigen dürfen.
Luzern, 23. März 1994 Rü. / 30. November 2000 Ch.M.
Originalmanuskript undatiert.